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BVerwG, 17.03.1964 - VII C 140.63 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Untersagung einer selbständigen Ausübung des Schuhmacherhandwerks in Form einer Express-Schuhbar - Erledigung der Hauptsache
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Pressebericht, 18.03.2019)
Schuhhandwerk vor dem BVerwG: Als Richter wussten, wo der Schuh drückt
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.06.1963 - IV A 518/63
- BVerwG, 17.03.1964 - VII C 140.63
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 06.12.1963 - VII C 18.63
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 17.03.1964 - VII C 140.63
Nachdem der beschließende Senat in demUrteil vom 6. Dezember 1963 - BVerwG VII C 18.63 - (BB 1964 S. 284 = Handwerk und Gewerbe Nr. 2 vom 11. Januar 1964) zu der Frage Stellung genommen hatte, unter welchen Voraussetzungen eine Expreß-Schuhbar handwerksmäßig betrieben werde, hob der Beklagte die angefochtene Verfügung vom 18. Juli 1961 auf und erklärte den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt.Da der Beklagte nach den in der Entscheidung des Senatsvom 6. Dezember 1963 - BVerwG VII C 18.63 - entwickelten Grundsätzen im Revisionsverfahren unterlegen wäre, waren ihm die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen (§ 154 Abs. 1 VwGO).